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Gesetzestexte: Neue Version publizieren

Mit einer neuen Version aktualisieren Sie einen bereits publizierten Gesetzestext. Der bestehende Eintrag und seine Verknüpfungen bleiben erhalten; ältere Versionen bleiben als schreibgeschützte Stände nachvollziehbar. Änderungen werden für jede Sprache einzeln publiziert.

Versionswechsel vorbereiten

Sie benötigen Bearbeitungsrechte für die Einstellungen, den freigegebenen neuen Text und eine Liste der verwendeten Sprachen und Designs. Öffnen Sie Einstellungen → Gesetzestexte, klappen Sie den vorhandenen Text auf und notieren Sie die derzeit publizierten Versionen pro Sprache.

Wenn sich auch Rücktrittsfristen oder Gebühren ändern, bereiten Sie die Stornierungsbedingungen separat vor. Sie sind nicht automatisch Teil der neuen Textversion.

Neue Version in der richtigen Sprache anlegen

  1. Wählen Sie im bestehenden Text die betreffende Sprachgruppe, zum Beispiel Deutsch.
  2. Klicken Sie auf Neue Version. Ist der Button deaktiviert, öffnen Sie den bereits vorhandenen Entwurf dieser Sprache.
  3. Kontrollieren Sie im Dialog Textname, Sprache, neue Versionsnummer und den Status Entwurf.
  4. Prüfen Sie den übernommenen Inhalt und die Beschriftung Bestätigungsfeld. Beide stammen aus der zuletzt publizierten Version derselben Sprache.
  5. Ergänzen Sie Ihre Änderungen und speichern Sie den Entwurf.

Bei der ersten Version einer Sprache gibt es keinen publizierten Ausgangstext: Der Inhalt beginnt leer und die Beschriftung mit einem Standardtext. Übersetzen Sie Inhalt und Beschriftung ausdrücklich; die Versionsnummern unterschiedlicher Sprachen müssen nicht übereinstimmen.

Gespeicherten Entwurf prüfen

Schliessen Sie den Editor nach dem Speichern und öffnen Sie die Versionskarte erneut. Kontrollieren Sie, ob Ihre Änderungen erhalten sind, Absätze und Links stimmen und die Checkboxbeschriftung genau zum Text passt. Bei Änderungen in mehreren Sprachen wiederholen Sie diese Prüfung je Sprachgruppe.

Gesetzestext im Editor mit Status Entwurf und den Aktionen Speichern und Publizieren.

Der Editor zeigt Text und Bestätigungsbeschriftung. Speichern hält den Entwurf fest; Publizieren gibt die geprüfte Fassung frei.

Ein Entwurf wird vom öffentlichen Gesetzestext-Widget nicht anstelle einer vorhandenen publizierten Version verwendet. Wenn Sie nur speichern und die Buchungsseite unverändert bleibt, ist das das erwartete Verhalten. Abbrechen beziehungsweise Schliessen ersetzt den Speicherschritt nicht.

Version publizieren und Wirkung verstehen

  1. Öffnen Sie den geprüften Entwurf der richtigen Sprache.
  2. Klicken Sie zum gewünschten Wechselzeitpunkt auf Publizieren.
  3. Kontrollieren Sie in der Übersicht den Status Publiziert, Datum und publizierende Administration.
  4. Öffnen Sie die Version erneut: Inhalt und Bestätigungsbeschriftung sind jetzt schreibgeschützt.
  5. Öffnen Sie die öffentliche Buchungszusammenfassung neu und prüfen Sie Version, Sprache und Inhalt.

Publizieren wirkt unmittelbar; ein zukünftiges Freigabedatum wird in diesem Dialog nicht eingestellt. Die zuvor publizierte Version derselben Sprache erscheint als Archiviert. Solange Sie nur einen neuen Entwurf speichern, bleibt die alte Version publiziert.

Ein vorhandenes Widget bleibt auf denselben Gesetzestext ausgerichtet und lädt dessen aktuelle publizierte Sprachversion. Es muss beim gewöhnlichen Versionswechsel nicht auf eine neue Versionsnummer umgestellt werden.

Beispiel: AGB auf Deutsch und Englisch ändern

Ihre deutschen AGB stehen auf Version 2, die englischen auf Version 1. Sie erstellen in Deutsch Version 3 und in Englisch Version 2. Beide Entwürfe können unabhängig vorbereitet und gespeichert werden. Bis zur Publikation sehen Buchende weiter die bisherigen publizierten Fassungen.

Publizieren Sie zuerst Deutsch, ist Deutsch bereits auf Version 3, während Englisch weiterhin Version 1 verwendet. Ein gewünschter gemeinsamer Wechsel erfordert deshalb eine abgestimmte Publikation beider Sprachfassungen und anschliessende Kontrolle in beiden Buchungssprachen. edoobox behandelt die Nummern nicht als sprachübergreifendes Versionspaket.

Fehlt eine publizierte Übersetzung im Kursablauf, kann eine andere konfigurierte Kontosprache erscheinen. Verlassen Sie sich beim Prüfen auf die im Widget ausgewiesene Sprache, nicht nur auf die Sprache der restlichen Seite.

Bestehende Buchungen und verknüpfte Regeln prüfen

Öffnen Sie eine ältere Buchung unter Informationen → Gesetzestexte. Ihre gespeicherte Bestätigung verweist weiterhin auf die damalige Version. Diese kann nun als Archiviert erscheinen und lässt sich schreibgeschützt öffnen. Das Publizieren der neuen Version ist keine nachträgliche Zustimmung bestehender Buchungen.

Kontrollieren Sie nach dem Wechsel eine neue Buchung nach Einbindung und Nachweise prüfen. Prüfen Sie bei verknüpften Stornierungsbedingungen zusätzlich deren in der Buchung gespeicherten Stand: Die an den Text angehängte Regeltabelle wird aus der Angebotszuordnung erzeugt und ist nicht der fixierte Inhalt der Textversion.

Bei einem Abo-Verkauf beachten Sie die eigenen Regeln für Rechtstexte und Bestätigungen.

Häufige Fehler beheben

BeobachtungVorgehen
Neue Version ist deaktiviertDen bereits vorhandenen Entwurf der Sprache öffnen und bearbeiten.
Öffentlich erscheint noch der alte TextPublikationsstatus, Buchungssprache, gewähltes Design und verknüpften Gesetzestext prüfen; Buchungsseite neu öffnen.
Falsche Sprache erscheintEine publizierte Version der gewünschten aktiven Sprache ergänzen und die öffentliche Sprachanzeige kontrollieren.
Publizierter Text enthält einen FehlerIm selben Gesetzestext eine weitere Version erstellen, korrigieren, prüfen und publizieren. Die fixierte Fassung kann nicht wieder zum bearbeitbaren Entwurf gemacht werden.
Ein zusätzlicher Text soll künftig geltenDen neuen Gesetzestext auch im passenden Widget verknüpfen; eine neue Textkarte allein ergänzt keine Pflicht im Buchungsprozess.

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Den Zusammenhang mit Stornierungsregeln, Widerruf, Rückerstattungen und Datenschutz erklärt Rechtstexte, Stornierung und Nachweise.