Reverse Charge (B2B)
Reverse Charge bezeichnet eine steuerliche Behandlung, bei der der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. edoobox kann den technischen B2B-Status berechnen, den Steuerbetrag entsprechend behandeln und einen Hinweis auf der Rechnung ausgeben. Ob Reverse Charge für ein Land, eine Leistung und einen Kunden zulässig ist, muss Ihre Organisation steuerlich klären.
Keine automatische Rechtsprüfung: Eine erfolgreich eingegebene MwSt.-Nummer beweist nicht, dass der konkrete Umsatz rechtlich unter Reverse Charge fällt. Richten Sie Länder, Leistungen, Nachweise und Rechnungstext gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung ein.
Wann edoobox den B2B-Status aktivieren kann
Im öffentlichen Buchungsprozess müssen mehrere Bedingungen zusammenpassen:
Für das wirksame Land existiert ein aktiver MwSt.-Satz mit aktivierter Option Reverse charge (B2B), oder der bereits gewählte Satz erlaubt B2B.
Eine abweichende Rechnungsadresse ist aktiv und enthält das für Ihre Konfiguration massgebende Land.
Der Kundentyp ist nicht Privatkunde (B2C).
Die MwSt.-Nummer erfüllt die im Rechnungsadresswidget festgelegte Prüfung und darf für B2B verwendet werden.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, setzt edoobox die Buchung nicht als Reverse-Charge-B2B-Fall.
Reverse Charge Schritt für Schritt einrichten
Öffnen Sie Einstellungen → Mehrwertsteuern.
Erstellen oder bearbeiten Sie den Satz für das betreffende Land und aktivieren Sie Reverse charge (B2B).
Pflegen Sie in den globalen MwSt.-Einstellungen den sprachabhängigen Rechnungshinweis. Ohne eigenen Text verwendet edoobox einen Standardhinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Fügen Sie im Design Manager das Widget Rechnungsadresse ein.
Konfigurieren Sie Kundentyp, Landbasis, MwSt.-Feld und Validierungsregeln.
Erstellen Sie Testbuchungen für gültige, ungültige und nicht berechtigte Fälle.
Landbasis und Kundentyp steuern
Mit Reverse-Charge Landbasis wählen Sie Rechnungsadresse oder Teilnehmer. Bei der Rechnungsadresse wird zunächst deren Land verwendet; fehlt es, kann die Logik auf das Teilnehmendenland zurückfallen. Wählen Sie diese Basis bewusst, wenn Wohnsitz und Rechnungsempfänger in verschiedenen Ländern liegen.
Für den Kundentyp stehen nicht anzeigen, Privat- und Geschäftskunden, Geschäftskunde und Privatkunde zur Verfügung. Bei Privat- und Geschäftskunden legen Sie zusätzlich einen Standard fest. Ein als B2C behandelter Vorgang aktiviert Reverse Charge nicht.
MwSt.-Nummer und VIES-Prüfung verstehen
| Einstellung | Wirkung |
|---|---|
| Angaben überprüfen (DB VIES) | EU-MwSt.-Nummern werden nach Format und über die vorgesehene VAT-Prüfung validiert. |
| Nur gültige VAT IDs erlauben | Eine nicht erfolgreich validierte Nummer blockiert die Eingabe; ausserhalb des prüfbaren EU-Kontexts ist diese Option besonders restriktiv. |
| UID muss zum gewählten Land passen | Die Länderkennung der Nummer muss zum Land passen. Für Griechenland wird auch die Kennung EL berücksichtigt. |
| UID-Feld nur bei Reverse-Charge-Ländern anzeigen | Das Feld erscheint nur, wenn das wirksame Land einen aktiven B2B-MwSt.-Satz besitzt. |
Ohne aktivierte VIES- oder Nur-gültig-Prüfung akzeptiert die technische Logik eine nicht leere Eingabe und erlaubt B2B erst ab mehr als fünf Zeichen. Das ist eine technische Mindestbedingung, keine inhaltliche Bestätigung. Für belastbare B2B-Prozesse sollten Sie deshalb die passende Validierung aktivieren.
Auswirkung auf Preis und Rechnung
Bei Preisen inklusive MwSt. wird der enthaltene Steueranteil im Reverse-Charge-Fall nicht als geschuldete Steuer ausgewiesen.
Bei Preisen exklusive MwSt. wird kein zusätzlicher Steuerbetrag für den aktivierten B2B-Fall addiert.
Der sprachabhängige Reverse-Charge-Text wird für die Rechnungsausgabe bereitgestellt.
Die Rechnungsvorlage erhält
InvoiceIsReverseChargeals Wahr/Falsch-Wert.In der strukturierten E-Rechnung kennzeichnet edoobox Reverse Charge technisch als entsprechenden Steuerfall.
Eigenen Text mit InvoiceIsReverseCharge steuern
Zusätzlich zum globalen Rechnungshinweis können Sie in einer unterstützten Vorlage einen eigenen Block einblenden. Verwenden Sie die dokumentierte IF-Syntax mit Leerzeichen um den Operator:
{IF?InvoiceIsReverseCharge = true}
Diese Rechnung wird ohne ausgewiesene Steuer nach dem für diesen Vorgang geprüften Reverse-Charge-Verfahren erstellt.
{ELSE}
Die Rechnung enthält die reguläre Steuerdarstellung.
{ENDIF}
Testen Sie beide Zweige. Der Text muss fachlich zu Ihrem Land und Ihrer Leistung passen; übernehmen Sie keinen allgemeinen Mustertext ungeprüft in produktive Rechnungen.
Bestehende Buchung korrigieren
In der V2-Buchungsbearbeitung kann ein Admin die aktive Rechnungsadresse und den B2B-Schalter ändern. Der Schalter bleibt nur wirksam, wenn eine aktive Rechnungsadresse, ein zulässiges Land und eine MwSt.-Nummer mit mehr als fünf Zeichen vorhanden sind.
Beleg danach prüfen: Eine Änderung an der Buchung ersetzt keine ordnungsgemässe Rechnungskorrektur. Kontrollieren Sie MwSt.-Aufteilung, Reverse-Charge-Text, PDF und gegebenenfalls E-Rechnung und verwenden Sie den vorgesehenen Korrekturprozess.
Empfohlene Testmatrix
Geschäftskunde, berechtigtes Land, gültige MwSt.-Nummer: Reverse Charge aktiv.
Privatkunde mit derselben Adresse: Reverse Charge inaktiv.
Länderkennung und Land stimmen nicht überein: Formular zeigt den konfigurierten Fehler.
VIES-Prüfung nicht erreichbar oder Nummer ungültig: Vorgang wird bei strenger Prüfung nicht als gültiger B2B-Fall übernommen.
Rechnung und Stornorechnung: Steuerbetrag, Hinweis und
InvoiceIsReverseChargestimmen.
Anwendungsbeispiel: EU-Geschäftskunde mit erfolgreich geprüfter VAT ID
Das Rechnungsland besitzt einen aktiven B2B-MwSt.-Satz. Der Kunde wählt Geschäftskunde und gibt eine zum Land passende, erfolgreich geprüfte VAT ID ein. Die Testrechnung zeigt keinen regulären Steuerbetrag, enthält den geprüften Reverse-Charge-Hinweis und liefert InvoiceIsReverseCharge = true.
Anwendungsbeispiel: Privatkunde im selben Land
Die gleiche Adresse wird mit Kundentyp Privatkunde getestet. Obwohl das Land grundsätzlich Reverse Charge erlaubt, deaktiviert der B2C-Typ den B2B-Status. Die Rechnung verwendet die normale Steuerbehandlung. So wird verhindert, dass die Länderregel allein jede Buchung als B2B behandelt.
Anwendungsbeispiel: VAT ID passt nicht zum Rechnungsland
Eine deutsche Rechnungsadresse wird mit einer anderen Länderkennung in der VAT ID erfasst. Weil UID muss zum gewählten Land passen aktiv ist, bleibt die Eingabe ungültig. Das Team korrigiert Land oder Nummer, statt den B2B-Schalter nachträglich ohne Nachweis zu erzwingen.
Geänderte Rechnungsdaten in strukturierter Ausgabe prüfen
Wenn Sie Kundentyp, MwSt.-Nummer oder Landbasis ändern, kontrollieren Sie PDF und strukturierte E-Rechnungsdatei. Ein korrekter sichtbarer Hinweis im PDF bestätigt nicht automatisch alle Pflichtangaben des XML-Datensatzes. Wählen Sie das benötigte Format nach Elektronische Rechnungen mit ZUGFeRD und XRechnung und prüfen Sie beim vorgesehenen Empfänger die Verarbeitung.
Bei einer von Bexio geführten Rechnung beachten Sie zusätzlich Steuerzuordnungen und externe Rechnungsführerschaft: Bexio-Zuordnungen und Kundendaten.
